2. Einteilung und Bezeichnung der Dampflokomotiven und Tender

2.3. Schilder und Anschriften

Aus betriebsdienstlichen Gründen, um an gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen zu erinnern und auf vorhandene Sondereinrichtungen hinzuweisen, sind an den Lokomotiven Schilder und besondere Anschriften angebracht. Die nach der BO vorgeschriebenen Schilder sind in folgender Zusammenstellung durch * gekennzeichnet.

TeilSchilder

1Kesselschild *
2Untersuchungsschild für Kessel *
3Geschwindigkeitsschild *
4Anweisungsschild für Gegendruckbremse
5Schild für Luftklappen
6Schild für Bodenklappen
7Eigentumsschild *
8Nummernschild *
9BD-Schild
10Heimatschild
11Firmenschild, kleines *
12Firmenschild, großes
13Untersuchungsschild für Luft- und Speisepumpe
14Untersuchungsschild für Hauptluftbehälter
15Schild für Hilfsluft- und Ausgleichbehälter

Die besonderen Anschriften enthält nachstehende Tabelle:

TeilAnschriften

1Inhalt des Wasser- und Kohlenbehälters
2Kipprost
3Bremsbauart, Bremsuntersuchung *
4Untersuchung des Bremszylinders
5Untersuchung des Steuerventils
6Untersuchung der Lokomotive * und Haftpflicht
7Anstrich, Farbenlieferer, Haftpflicht

Das Zeichen bedeutet, daß die Lokomotive nach den Vermessungsrichtlinien vermessen ist. Ein roter Punkt neben dem Heimatschild macht darauf aufmerksam, daß die Lokomotive mit einer Stahlfeuerbüchse ausgerüstet ist, die besondere Pflege verlangt.

Zwei rote Punkte weisen darauf hin, daß der Kessel aus dem Werkstoff St 47 K gebaut wurde. Da dieser Werkstoff beim Schweißen schwierig zu behandeln ist, werden die während des Krieges aus St 47 K hergestellten Kessel jetzt allmählich aus dem Betrieb gezogen.

Aufbau und Technik der Dampflokomotive