2. Einteilung und Bezeichnung der Dampflokomotiven und Tender

2.2. Nummerung der Lokomotiven

Solange der Lokomotivpark der früheren deutschen Eisenbahnverwaltungen nicht zu groß war, trugen die Lokomotiven Namensbezeichnungen, um sie kenntlich zu machen. Mit zunehmender Zahl der Lokomotiven war dies nicht mehr durchführbar. Man gab deshalb jeder Lokomotive eine Nummer (Betriebsnummer). Beim Übergang der Ländereisenbahnen auf das Reich erhielten die Lokomotiven neue Nummern. Dabei sollte in dem großen Lokomotivpark der Deutschen Reichsbahn jede Lokomotivnummer nur einmal vorkommen, aus Betriebsrücksichten aber aus der Betriebsnummer gleichzeitig die Bauart der Lokomotive ersichtlich sein. Die Betriebsnummer besteht aus der Stammnummer und der Ordnungsnummer. Die ersten beiden Ziffern der Betriebsnummer (Stammnummer) lassen die Hauptgattung und die Untergattung der Lokomotive erkennen. Die der Stammnummer folgenden, durch einen Zwischenraum von ihr getrennten Ziffern geben die Ordnungsnummer der Lokomotive an. Alle Lokomotiven mit gleicher Achsfolge erhalten im allgemeinen die gleiche Stammnummer. Es werden folgende Lokomotivgruppen gebildet:

HauptgattungSPGSt u. PtGtZLK

Stammnummern01 – 1920 – 3940 – 5960 – 7980 – 96979899
S = Schnellzuglok; P = Personenzuglok; G = Güterzuglok; St u. Pt = Schnellzug- und Personenzugtenderlok; Gt = Güterzugtenderlok; Z = Zahnradlok; L = Lokalbahnlok; K = Schmalspurlok

Innerhalb jeder Lokomotivgruppe erhalten die Lokomotiven mit der kleineren Zahl von Kuppelachsen und Laufachsen im allgemeinen die kleinere Stammnummer. So hat z. B. in der Gruppe der Güterzugtenderlokomotiven die Baureihe 80 die kleinste Achsenzahl, nämlich drei Kuppelachsen, während die Reihe 84 vier Kuppelachsen und zwei Laufachsen und die Reihe 94 (T 16) fünf Kuppelachsen besitzt. Ganz streng ließ sich dieser Grundsatz jedoch nicht durchführen. Innerhalb der Schnellzuglokomotiven der früheren Länderbahnen ergibt sich folgendes Bild:

Stammnummer1213141516171819

Achsenanordnung1B2’B2’B1’2’B2’1’C1’2’C2’C1’1’D1’

Falls in einer Stammnummer verschiedene Lokomotivbauarten zusammengefaßt sind, die sich etwa durch Zahl und Größe der Zylinder oder Ähnliches unterscheiden, so werden jeder Lokomotivbauart innerhalb der Stammnummer bestimmte Hunderter- oder Tausenderreihen zugewiesen. So sind z. B. unter der Stammnummer 56 bei gleicher Achsanordnung vier verschiedene Bauarten zusammengefaßt. Die frühere preußische G 83 erhält die erste Hunderterreihe, d. h. die Ordnungsnummern 100 - 199, abgekürzt gekennzeichnet als 561. Die frühere preußische G 81, die später durch Hinzufügen einer vorderen Laufachse umgebaut wurde, ist unter den Ordnungsnummern 200 - 899, abgekürzt 562-8, zu finden. Die frühere bayerische G 4/5 H ist unter Ordnungsnummer 900 - 1199 und die frühere preußische G 82 unter Ordnungsnummer 2000 - 3099, abgekürzt 5620-30, eingereiht.

Auf diese Weise ist über die früheren, überaus zahlreichen Länderbauarten, die oft nur noch in geringen Stückzahlen vorhanden sind und jetzt nicht mehr nachgebaut werden, ein klarer und eindeutiger Überblick geschaffen. Bei den Einheitslokomotiven hat man je Lokomotivbauart eine besondere Stammnummer vorgesehen, da diese Bauarten jeweils in erheblich größerer Stückzahl gebaut wurden als die früheren Länderlokomotiven. So erhielt bei gleicher Achsanordnung die schwere Schnellzuglokomotive mit 20 t Achsdruck die Stammnummer 01, die leichtere Schnellzuglokomotive mit einem Achsdruck von 17 t die Stammnummer 03. Ähnlich ist es bei den Güterzuglokomotiven der Baureihe 43 und 44. Sie unterscheiden sich nicht in der Achsanordnung, sondern nur in der Zahl der Zylinder; die Baureihe 43 hat zwei, die Baureihe 44 drei Dampfzylinder. Innerhalb der Baureihe 01 und 03 gibt es jedoch auch schon besondere Unterscheidungen. Beide Lokomotiven wurden zunächst mit zwei Zylindern, später mit drei Zylindern gebaut. Die 3-Zylinder-Lokomotiven erhielten Ordnungsnummern von 1000 an (0110, 0310) zugewiesen.

Die Bauartbezeichnung ”Einheitslokomotive” erhält als Zusatz eine Jahreszahl zur eindeutigen Kennzeichnung eines Bauzeitabschnitts, für den bestimmte Baugrundsätze festgelegt wurden. So bedeutet z. B.: Einheitslokomotive 1925 Zugehörigkeit zum Bauzeitabschnitt 1925 – 1949, Einheitslokomotive 1950 Zugehörigkeit zum Bauzeitabschnitt ab 1950.

Sonderlokomotiven, die als Versuchsausführung zunächst nur in geringer Stückzahl gebaut werden, erhalten zur Stammnummer, die entsprechend der Achsanordnung gewählt wird, einen Zusatzbuchstaben wie z. B. T = Turbinenlokomotive.

Aufbau und Technik der Dampflokomotive