2. Einteilung und Bezeichnung der Dampflokomotiven und Tender

2.1. Einteilung der Dampflokomotiven und Tender

Die Dampflokomotiven werden eingeteilt
  1. nach dem Verwendungszweck in Lokomotiven für Schnellzüge, für Personenzüge, für Güterzüge, für Rangierdienst und in solche für besondere Zwecke, z. B. Zahnradbetrieb;
  2. nach der Dampfwirkung in Zwillings-, Drillings- und Vierlingslokomotiven mit einfacher Dampfdehnung sowie 2-Zylinder-, 3-Zylinder- und 4-Zylinder-Verbundlokomotiven mit zweifacher Dampfdehnung;
  3. nach Art des verwendeten Dampfes in Naßdampf- und Heißdampflokomotiven;
  4. nach Anordnung des Triebwerkes in Lokomotiven mit innerem und solche mit äußerem Triebwerk (2-Zylinder-Lokomotiven) oder in Lokomotiven mit innerem und äußerem Triebwerk (3- und 4-Zylinder-Lokomotiven);
  5. nach Zahl der durch Gestänge miteinander verbundenen Achsen in ungekuppelte, zweifach und mehrfach gekuppelte Lokomotiven. Diese Angabe wird häufig verbunden mit der Zahlenangabe der Laufachsen oder der gesamten Achsen;
  6. nach Art der Unterbringung des Heizstoffes und Wasservorrats in Schlepptenderlokomotiven, die den für den Betrieb erforderlichen Heizstoff- und Wasservorrat in einem besonderen Tender mit sich führen, und in Tenderlokomotiven, bei denen die Betriebsstoffe auf der Lokomotive selbst untergebracht sind;
  7. nach dem Achsdruck, der zwar kein bauliches Einteilungsmerkmal darstellt, aber über die Verwendbarkeit der Lokomotiven auf Strecken mit verschieden tragfähigem Oberbau entscheidet.
Kennzeichnung der Lokomotiven Die Kennzeichnungsweise für verschiedene Arten von Lokomotiven finden wir in den Vorbemerkungen zum ”Merkbuch für Dampflokomotiven” (DU 939a) wieder. Die Einteilung nach e) wird hier durch Zahlen und große Buchstaben ausgedrückt, wobei die Zahlen die Zahl der Laufachsen, die Buchstaben die Zahl der Kuppelachsen angeben. Hieraus kann die Laufwerksanordnung auch nach der Laufachsstellung genau erkannt werden. Es ist z.B.
C-Lokomotive eine Lokomotive mit drei Kuppelachsen,
1 B-Lokomotive eine Lokomotive mit einer fest im Rahmen gelagerten vorderen Laufachse und zwei Kuppelachsen.
Ist dabei die vordere Laufachse in einem besonderen Gestell schwenkbar angeordnet, so wird die 1 mit einem Strich versehen. Eine 1’ B-Lokomotive ist also eine Lokomotive mit einer vorderen schwenkbaren Laufachse und zwei Kuppelachsen. Dann bedeutet
2’ C 1’-Lokomotive, daß die Lokomotive mit einem vorderen zweiachsigen Drehgestell, drei Kuppelachsen und einer schwenkbaren Schleppachse ausgerüstet ist.
Der Einteilung nach c) wird durch kleine Buchstaben entsprochen, und zwar bedeutet h Heißdampf und n Naßdampf. Die diesen kleinen Buchstaben folgende Zahl gibt die Zahl der Zylinder an. Arbeitet die Maschine mit einfacher Dampfdehnung, so wird kein weiteres Zeichen hinzugesetzt, handelt es sich um eine Verbundmaschine, so erscheint hinter der Zylinderzahl ein kleines v. Je nach Bauart kann hinzugefügt werden: Lokomotive mit Schlepptender oder Tenderlokomotive. Damit ist die Einteilung nach b) berücksichtigt.
2’ D 2’ h3-Lokomotiven sind also Lokomotiven mit vorderem und hinterem zweiachsigem Drehgestell und vier Kuppelachsen, die mit Heißdampf betrieben werden, der in drei Zylindern mit einfacher Dampfdehnung verarbeitet wird. Eine 2’ C n4v ist eine dreifach gekuppelte Lokomotive mit vorderem zweiachsigen Drehgestell. Der Naßdampf wird in vier Zylindern in Verbundanordnung ausgenutzt.
Tender werden durch den Buchstaben T bezeichnet. Die vor diesem T stehende Zahl gibt die Achsenzahl an, während die hinter dem T stehende Zahl den Wasserkasteninhalt in m3 anzeigt. Es besagt also 2’ 2’ T 32, daß der Tender 2 zweiachsige Drehgestelle und einen Wasserkasteninhalt von 32 m3 hat.

Aufbau und Technik der Dampflokomotive