Wasserstand im Kessel

Der Kessel muß im Betrieb soweit mit Wasser gefüllt sein, daß der obere Wasserspiegel mindestens 100 mm über dem höchsten wasserbenetzten Punkt der Feuerbüchse steht (BO § 36 (1) d). Bei einigen Lokomotivgattungen (z.B. Reihe 42, 50) ist der niedrigste Wasserstand (NW) sogar über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus auf 125 mm festgelegt. Ein mit dem Kessel festverbundener, durch die Kesselbekleidung nicht verdeckter Zeiger gibt die Lage des niedrigsten Wasserstandes im Führerraum an. Den tatsächlichen Wasserstand im Kessel kann das Lokomotivpersonal im Wasserstandsanzeiger erkennen.

Die richtige Lage des Zeigers für den niedrigsten Wasserstand wird durch eine Schlauchwasserwaage nachgeprüft, wobei in der Feuerbüchse vom höchsten wasserbenetzten Punkt auszugehen ist. Die Lokomotive soll beim Messen auf einem waagerechten Gleisabschnitt stehen und der Kessel waagerecht liegen.

Sinkt der Wasserstand während des Betriebes unter die NW-Marke oder wird gar die Feuerbüchsdecke überhaupt nicht mehr vom Wasser bespült, so erhitzt sich die Decke wegen mangelnder Kühlung durch das Kesselwasser über das zulässige Maß, wobei die Festigkeit des Bleches erheblich absinkt. Die Feuerbüchsdecke beult dann aus oder reißt auf und dem Kessel droht die schwere Gefahr eines Kesselzerknalls.

Ist daher aus irgendwelchen Gründen der Wasserstand im Kessel unter das zulässige Maß gesunken, so muß die Lokomotive stillgesetzt und das Feuer herausgerissen werden. Der Kessel darf in solchen Fällen erst wieder nach genauer Untersuchung auf Schäden wieder in Betrieb genommen werden.

Anordnung der Wasserstände und des Reglers
Anordnung der Wasserstände und des Reglers


Aufbau und Technik der Dampflokomotive