Länderlokomotive
Als Länderlokomotiven werden die Lokomotiven im Bauzeitabschnitt bis 1924 bezeichnet. Ab 1925 gebaute Lokomotiven werden als Einheitslokomotiven bezeichnet. Nach dem Zusammenschluß der Länderbahnen zur Deutschen Reichsbahn am 1. April 1920 wurden die noch betriebsfähigen Maschinen der Preußisch-Hessischen, Bayerischen, Badischen, Sächsischen, Würtembergischen und Oldenburgischen Staatseisenbahnen und die der Mecklenburgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn in einen vorläufigen Umzeichnungsplan (1923) so eingeordnet, daß Lokomotiven mit gleicher Achsanordnung und gleicher Hauptgattung auch dieselben Stammnummern erhielten; beispielsweise haben alle Schnellzuglokomotiven der früheren Länderbahnen mit der Achsanordnung 2´C1´ die Stammnummer 18 erhalten.